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seit 2007

Hallo liebe Angelfreunde..

Hier mal ein paar Informationen für das Angeln in Mecklenburg Vorpommern.

Dies betrifft zur Zeit folgende Bundesländer…Bitte dem Text entnehmen…

Man kann die 10er Marke vorher im Angelladen kaufen oder man kann Sie auch morgends direkt per Scan auf der Webseite des

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Abt. 7: Fischerei und Fischwirtschaft, Dez. 700 (Fischereiaufsicht) Thierfelderstraße 18

18059 Rostock erwerben.Ohne Komplikationen.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem unteren Text…

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV – Abt. Fischerei Stand: 10.12.2024
aktualisiert: 05.03.2025
Information zur Entrichtung der Fischereiabgabe
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat am 10.07.2024 in seiner
84. Sitzung dieser Legislaturperiode die Änderung des Landesfischerei-
gesetzes M-V beschlossen.
Eine wichtige Änderung ist die Neufassung des § 9 Abs.1
Landesfischereigesetz zur Fischereiabgabe.
Wie aus der Begründung zum Gesetz hervorgeht, soll ab 2025 auch
jeder „Gastangler“ aus anderen Ländern die Fischereiabgabe in M-V
entrichten. Die Gesetzesänderung erfordert noch eine Änderung der
Fischereischeinverordnung. Bis dahin gilt, dass gültige Fischereischeine
aus einem anderen Bundesland oder Staat mit Nachweis der dort
entrichteten Fischereiabgabe weiterhin für die Fischereiausübung in MV
anerkannt werden.
Angler aus den Bundesländern Sachsen1, Niedersachsen und Bremen,
wie auch Polen, Österreich, Schweiz und Niederlande entrichten in
ihrem Heimatland jedoch keine Fischereiabgabe; sie müssen deshalb ab
01.01.2025 zu ihrem Fischereischein eine Abgabe in MV entrichten,
wenn sie in Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns angeln
wollen.
Die Fischereiabgabe für das Jahr 2025 kostet 10 Euro. Sie wird von den
örtlichen Ordnungsbehörden als Klebemarke ausgegeben oder kann
auch online bezahlt werden ( https://erlaubnis.angeln-mv.de/). Beim
Erwerb einer Klebemarke ist diese auf einem personalisierten Dokument
(Fischereischein, Angelerlaubnis, Nachweiskarte mit Personaldaten des
Inhabers etc.) einzukleben.
Digitale Fischereidokumente in MV
 Angelerlaubnis Küstengewässer MV
(als Jahres- Wochen- Tageskarte)
 Fischereiabgabe für Binnen- und
Küstengewässer MV
 Touristenfischereischein MV

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehende Adresse.

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Abt. 7: Fischerei und Fischwirtschaft, Dez. 700 (Fischereiaufsicht) Thierfelderstraße 18

18059 Rostock

Tel.: 0385 / 588 61 700